Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen mir unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag in der jeweilig gültigen und Vollständigen Verfassung an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Geltung, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.
Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für den Umfang unserer Lieferpflicht ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2. Die Bestellung durch den Käufer ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot entweder innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen, oder dadurch, dass wir dem Käufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
3. Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Angaben zu Produkteigenschaften sind unverbindlich.
Lieferung
1. Wenn Sie per Vorkasse zahlen möchten, versenden wir die Ware sobald das Geld auf unserem Konto eingegangen ist. Werden wir an der rechtzeitgen Vertragserfüllung durch Fabrikations- oder Lieferstörungen (z. B. Höhere Gewalt, Verkehrsstörungen usw.) bei uns oder unseren Zuliefereren gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
2. Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Nummer 3 genannten Gründen unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht befreit. Von der Unmöglichkeit werden wir unseren Kunden umgehend informieren. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
Preise
Unsere Preise sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich brutto und gelten für Lieferung ab Werk.
Zahlung
1. Die Zahlung bei Bestellung auf Vorkasse ist sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.
2. Bei Bestellung per Nachnahme, wird der Rechnungsbetrag erst bei der Lieferung fällig.
3. Wechsel oder Schecks werden von uns nicht akzeptiert.
Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum.
2. Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
Verpackung, Versand und Gefahrenübergang
1. Wir liefern in fachgerechter und handelsüblicher Verpackung. Versenden wir auf Wunsch des Käufers die verkaufte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
2. Alle Lieferungen, einschließlich etwaiger Rücklieferungen, erfolgen auf Rechnung des Käufers.
3. Verpackungsmaterial wir zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Wird der Versand durch vom Käufer zu vertretende Umstände um mehr als 14 Kalendertage verzögert, sind wir berechtigt, Lagergeld in Höhe von 5,00 € pro qm Lagerfläche und Monat zu berechnen.
Gewährleistung
1. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit ausgeliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich sind.
2. Die Gewährleistungsfrist für Geräte unseres Hauses beträgt 12 Monate, für Softwareprodukte 6 Monate, jeweils gerechnet vom Tage der Lieferung.
3. Die Gewährleistung besteht darin, dass wir Mängel, die nachweislich auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen, nach unsere Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung beheben.
4. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass bei Software jedweder Art nach dem Stand der Technik eine völlige Fehlerfreiheit nicht möglich ist und daher von uns nicht geschuldet sein kann.
5. Wie übernehmen unter Berücksichtigung von Nummer 4 die Gewähr dafür, dass die gelieferte Software den beigefügten Handbüchern entsprechend ausführbar und benutzbar ist.
6. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von uns durch Nachbesserung oder Lieferung anderer Software, die der zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsbeschreibung und dem Vertragszweck entspricht.
7. Gewährleistungsansprüche sind in jedem Fall mit der Höhe des Rechnungsbetrages für das betreffende Gerät erschöpft. Eine weitere Gewährleistung wird nicht übernommen.
8. Wir haften nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.
9. Ersetzte und nicht mehr für die bestellte Ware verwendete Teile gehen in unser Eigentum über.
10. Durch Instandsetzung, Ergänzung oder Austausch der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungspflichten weder gehemmt noch unterbrochen.
11. Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.
12. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Mängel nicht unverzüglich in Form einer Mängelrüge geltend gemacht werden, wenn der Käufer oder Dritte Eingriffe an den Erzeugnissen vorgenommen haben, wenn der Mangel durch natürlichen Verschleiß, infolge ungünstiger Betriebsumstände oder infolge von Verstößen gegen unsere Betriebsvorschriften bzw. gegen die Regeln der Elektrotechnik eingetreten ist, oder wenn der Aufforderung auf Rücksendung des schadhaften Gerätes nicht umgehend nachgekommen wird.
13. Für Erzeugnisse von Zulieferern wird nur soweit eine Gewährleistung übernommen, als der Zulieferer uns für den besonderen Gegenstand tatsächlich Gewähr leistet.
14. Für Zubehörteile, die nicht aus unserem Hause stammen, gelten die Lieferbedingungen der jeweiligen Unterlieferanten.
15. Bei eventuellen Mängeln einer Montage kann der Käufer ausschließlich Nachbesserung verlangen.
Reparaturen
1. Eine Reparatur erfolgt ohne Gewähr, wenn kein detaillierter Mängelbericht vorliegt.
2. Bei Reparaturen sind Beanstandungen spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang des Gerätes oder nach Beendigung der Reparatur geltend zu machen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
3. Für instandgesetzte Zubehörteile, die nicht aus unserem Hause stammen, gelten die Gewährleistungsansprüche der jeweiligen Unterlieferanten.
Haftungsbeschränkung und Warenkennungszeichnung
1. Wir haften nicht für Lieferungsverzug, verursacht durch unsere Lieferanten.
2. Wir haften nicht für Lieferungsverzug oder ganz oder teilweise Nichtlieferung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, die nicht in unserer Kontrolle oder der unserer Zulieferer stehen.
3. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Anwendung der verkauften Waren nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.
4. Eine Veränderung unserer Ware und jede Kennzeichnung, die als Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein Sondererzeugnis handelt sind unzulässig.
Wirksamkeit
Sollten einzelne dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Geltendes Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Eislingen.
2. Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis (auch aus Rücktritt, etc.) ergebenden Streitigkeiten ist Eislingen, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend bestimmt.
3. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.
Gültig seit 31.09.2009